23. Bundeskongress der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen!
Der Kongress war ursprünglich vom 29. bis 31. Oktober 2021 in der Jugendherberge in Halle an der Saale geplant. Aufgrund der Coronapandemie wurde der Bundeskongress nach einem Beschluss des DFG-VK Bundesausschusses verschoben. Der 23. Bundeskongress der DFG-VK findet nun vom 20. bis 22. Mai 2022 in der Jugendherberge Duisburg Sportpark statt.
Der DFG-VK Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Oktober 2021 zudem beschlossen, dass der 23. Bundeskongress hybrid veranstaltet wird. Delegierte können also auch online teilnehmen, mitdiskutieren und abstimmen und sind somit nicht gezwungen nach Duisburg zu kommen.
Tagesordnung
Die vom Bundesausschuss beschlossene Tagesordnung findet sich hier.
Übernachtung
Unabhängig vom Kongress hat der Bundesausschuss in seiner Sitzung am 30. Oktober 2021 beschlossen, dass es keine zentrale Zimmervergabe mehr geben wird. Das heißt, dass Delegierte gebeten werden, sich bitte selbst ein Zimmer bzw. eine Übernachtungsmöglichkeit für das Buko-Wochenende zu organisieren (die Kosten dafür übernehmen in der Regel die delegierenden Ortsgruppen). Wir empfehlen eine Buchung direkt in der Jugendherberge, in der wir tagen. Duisburg bietet aber noch viele weitere Übernachtungsmöglichkeiten – siehe hier. Bitte beachtet, dass die meisten Hotels sehr zentral in Duisburg liegen, die Jugendherberge aber gut 2 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt liegt (die Adresse der Jugendherberge lautet: Kruppstraße 9, 47055 Duisburg). Achtet darauf, dass bei einer Übernachtung in der Jugendherberge, falls gewünscht, auch das Frühstück mitgebucht werden muss. Die DFG-VK bucht für den Kongress Mittag- und Abendessen, Getränke und Snacks.
Anträge
Ordentliche Anträge müssen, Rechenschaftsberichte des Bundessprecher*innenkreises und der Finanzbericht sollen laut §10 (3) unserer Satzung vier Wochen vor Beginn des Bundeskongresses (also bis zum 20. April 2022) in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen (buko2022@dfg-vk.de). Satzungsändernde Anträge müssen mit der Einladung zum Bundeskongress an die Gliederungen versendet werden und daher bis spätestens zum 15. März 2022 in der Bundesgeschäftsstelle eingehen. Anträge, die zum ursprünglich geplanten Bundeskogress im Oktober 2021 gestellt wurden, bleiben als eingereicht bestehen (sofern die Antragssteller*innen ihren Antrag nicht zurückziehen).
Auf dieser Website findest du alle weiteren Informationen zum DFG-VK Bundeskongress und kannst dich als Delegierte*r oder Gast anmelden.
Wir danken für die Unterstützung von Teilen des Kongresses durch die Bertha-von-Suttner-Stiftung der DFG-VK.
das Team der AG Buko